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SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21 ER |
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SG Duisburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - S 38 AS 3031/21 ER (https://dejure.org/2021,52891)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- sozialrechtsiegen.de
Grundsicherungsträger - Übernahme von Tilgungsleistungen im Rahmen eines Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21
Im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes ist ausnahmsweise eine Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen, wenn für den Antragsteller ein Abwarten unzumutbar wäre, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02; vgl. auch Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2007 - L 28 B 429/07 AS ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2020 - L 11 AS 415/20
Reichweite der coronabedingten Sonderregelung des § 67 Abs 5 Satz 3 SGB II
Auszug aus SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21
D.h. insbesondere, dass auch im Rahmen dieser Sonderregelung grundsätzlich keine Tilgungsraten zu übernehmen sind, weil es sich dabei nicht um tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft handelt (…Groth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 67 1. Überarbeitung (Stand: 16.07.2021), Rn. 27; LSG Niedersachsen-Bremen, L 11 AS 415/20 B ER -juris Rn. 16 ff. für einen Fall des Mietkaufs). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21
Ob ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund vorliegen, ist in der Regel durch summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu ermitteln (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03).
- BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21
Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B). - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21
Im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes ist ausnahmsweise eine Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen, wenn für den Antragsteller ein Abwarten unzumutbar wäre, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02; vgl. auch Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2007 - L 28 B 429/07 AS ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 20 AS 39/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21
Zu der Notlage im Sinne des § 22 Abs. 8 SGB II zählen auch die Tilgungsleistungen eines Darlehens zur Finanzierung eines Eigenheims (…Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 22 (Stand: 17.06.2021), Rn. 274; LSG NRW, Urteil vom 16.10.2006 - L 20 AS 39/06 -, juris: Auch wenn die Darlehenstilgungsraten für eine zum Schonvermögen gehörende, selbst genutzte Eigentumswohnung unter verfassungskonformer Auslegung nicht zu den nach § 22 Abs. 1 S 1 SGB 2 berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten zählen, so sind die Tilgungsraten im Einzelfall (weit fortgeschrittene Darlehenstilgung, Alterssicherung, Lebensalter, Unwirtschaftlichkeit) darlehensweise vom Grundsicherungsträger zu übernehmen). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 1 B 4/07
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21
Ein Anordnungsgrund ist regelmäßig nur gegeben, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, vorliegt und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 14.02.2007 - L 1 B 4/07 AL ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2007 - L 28 B 429/07
Anrechnung von BAföG-Leistungen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts …
Auszug aus SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21
Im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes ist ausnahmsweise eine Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen, wenn für den Antragsteller ein Abwarten unzumutbar wäre, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02; vgl. auch Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2007 - L 28 B 429/07 AS ER).